Erwartungsgemäß wurde unser Status als anerkannte Umweltorganisation durch Erfüllung aller Auflagen für weitere drei Jahre verlängert, den Bescheid vom 23. September 2022 lege ich als Anhang für Interessierte bei.
Jahr: 2023
Als anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 BGBl. I Nr. 80/2018 wird die BI Neumarkt in Steiermark alle drei Jahre vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus überprüft, damit die Anerkennung erneuert werden kann.
Sehr geehrte Mitglieder! Vorerst wünsche ich im Namen der Vorstandsmitglieder ein gesundes und frohes Jahr 2022 und das, was wir uns alle wünschen, die Wiedererlangung
Sehr geehrte Mitglieder! Am 9. August 2021 fand die alle vier Jahre stattfindende Generalversammlung mit Neuwahl statt, diese wurde Ihnen/euch rechtzeitig bekanntgegeben. Der dort vorgetragene
Sehr geehrte Mitglieder! Sie haben schon seit längerem keine Nachrichten von der BI Neumarkt erhalten, das letzte umfassende Mitgliederschreiben erfolgte im Sommer 2019. Tatsache ist,
Sehr geehrte Mitglieder und UnterstützerInnen! Erwartungsgemäß wurde unser Status eines anerkannten Umweltorganisation für weitere drei Jahre verlängert: Dank Ihrer zum Teil schon langjährigen Vorerst
Aktuelle Kurzinformation der Bürgerinitiative Neumarkt in Stmk. Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 Liebe Mitglieder! Liebe Neumarkterinnen und Neumarkter! Nachbesetzung der am Jahresende freiwerdenden
Aktuelle Information 2017/2 der Bürgerinitiative Neumarkt in Stmk. Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 Liebe Mitglieder! Liebe Neumarkterinnen und Neumarkter! Unseren Tätigkeitsbericht haben wir
Aktuelle Information der Bürgerinitiative Neumarkt in Stmk. Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 Liebe Mitglieder! Liebe Neumarkterinnen und Neumarkter! „Hätten wir eine Umfahrung, dann