Sehr geehrte Mitglieder, Leser*innen und Interessierte!
Als seit 2011 anerkannte Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 wird die BI
Neumarkt in Steiermark alle drei Jahre vom zuständigen Bundesministerium, nunmehr für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, überprüft, damit der Status erhalten bleibt, das ist nach 2022 heuer wieder der Fall.
Einzureichen beim Ministerium sind:
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister.
- Nachweis, dass der Umweltschutz der vorrangige Zweck der Umweltorganisation ist. Dies ist durch die geltenden Vereinsstatuten nachzuweisen.
- Die Umweltorganisation muss gemeinnützig tätig sein; dies ist durch eine aktuelle Bescheinigung der Finanzverwaltung gemäß §§ 35 und 36 BAO nachzuweisen, die sich auf die letzten 3 Jahre beziehen sollte.
- Nachweise über den Tätigkeitsbereich der Umweltorganisation. Es ist auf geeignete Weise darzulegen, in welchem Bundesland/ in welchen Bundesländern die Umweltorganisation in den letzten drei Jahren im Sinne des Umweltschutzes tätig war.
- Die Umweltorganisation muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen, was bis dato kein Problem war. Die entsprechende Anzahl von Mitgliedern ist glaubhaft zu machen, dies kann etwa durch die Bescheinigung eines Notars oder eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Die Kosten für dieses Prozedere belaufen sich auf ca. € 300,00. Mit der Neuanerkennung ist im Herbst 2025 zu rechnen, wir werden Sie davon in Kenntnis setzen.
Ich ersuche im Namen des Vorstandes die Mitgliedsbeiträge für 2025 in der Höhe von € 5,00 pro Person auf das Konto der BI Neumarkt bei der Sparkasse Neumarkt IBAN: AT662081500001547553 einzubezahlen. Die Einzahler sind als Einzelpersonen anzuführen, bei Gemeinschaftsüberweisungen sind die einzelnen Namen der Einzahler zu nennen. Bei Allen, die den Beitrag schon bezahlt haben, bedanken wir uns herzlich, denn die Aufrechterhaltung unseres Status ist in Krisenzeiten besonders wichtig, da der Umweltschutz aktuell auch aus Spargründen im öffentlichen Bereich ins Hintertreffen geraten wird.
Wichtig ist auch die Aufrechterhaltung unseres Status, da wir als Partei in zwei laufenden UVP-Verfahren, konkret als Beschwerdeführerin in Sachen B 100 – Drautalstraße auftreten. Auch wurde eine Menschenrechtsbeschwerde an die EU-Kommission wegen Nichtanerkennung als Partei in einem Verfahren in Salzburg in unserem Namen eingebracht, mit einer Entscheidung ist erwartungsgemäß noch nicht so schnell zu rechnen. Zu erwarten ist demnächst die offensichtlich eingebrachte Umweltverträglichkeitserklärung der Asfinag für die S 36, die nach
Veröffentlichung von uns genau geprüft wird, im Bedarfsfall, d.h. wenn Umweltstandards nicht beachtet wurden, werden wir hier als Partei im UVP-Verfahren ein Rechtsmittel einbringen.
In den genannten Fällen unterstützen wir die dortigen Bürgerinitiativen, die diesen
Parteienstatus in UVP-Sachen nicht haben. Auch werden wir jeweils anwaltlich vertreten, wo dies nötig ist bzw. Anwaltspflicht gilt. Die Verfahrenskosten werden in solchen Fällen von den dortigen BIs und dem Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen finanziert, der BI Neumarkt entstehen daraus keine Mehrkosten.
Ein Ersuchen um einen Vorstellungstermin der BIs bei der neuen steirischen Landesrätin für Verkehr, Frau Dr. Holzer, ist bereits ergangen. Wir haben auch eine weitere österreichweite Aktion der Initiative Verkehrswende.at mit dem offenen Brief „Wir alle werden von den Straßenbauern hinters Licht geführt“ an die neue Bundesregierung mitverfasst und unterzeichnet. Dieser sehr aufschlussreiche Brief ist vor allem eine Information an Politiker’innen und wird von uns an die betroffenen Gemeinden entlang der geplanten S 36 und S 37 weitergeleitet (siehe Beilage).
Fragen richten Sie bitte schriftlich an bi-neumarkt@gmx.at, weitere Informationen stehen in unserer Homepage zur Verfügung.
Wir wünschen euch/Ihnen einen wunderbaren Frühling und Frohe Ostern
I. Kirchleitner für den Vorstand der BI Neumarkt
April 2025