Information 3/2025: Verfassungsgerichtshof Aufhebung des Fahrverbots für LKW über 7,5t

Sehr geehrte Mitglieder, Leser*innen und Interessierte!

Zu obigem Betreff übermittle ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom
25.7.2025 und erlaube mir dazu folgende Erläuterung:

Wie Sie schon aus den Medien erfahren haben, hat ein LKW-Lenker gegen den Strafbescheid
der BH Liezen wegen Nichteinhaltung des ihn betreffenden Fahrverbots ein Rechtsmittel an
das Landesverwaltungsgericht Steiermark erhoben. Das Landesverwaltungsgericht hat sich bemüßigt gefühlt einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der Gesetzesmäßigkeit der Verordnung der BH Liezen vom 26. September 2019 zu stellen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun alle gleichartigen Verordnungen aufgehoben, weil die Information auf den Hinweistafeln „Fahrverbot für LKW über 7,5 t lt. Grazer Zeitung“ unzureichend ist. Davon betroffen ist auch die B 317 durch Scheifling bzw. Neumarkt.

Neue, geänderte Verordnungen müssen nunmehr erlassen und neue Fahrverbotsschilder
aufgestellt werden. Das wird einige Zeit dauern, die Bezirkshauptmannschaften haben
jedenfalls medial angekündigt für rasche Umsetzung zu sorgen. Das Sicherheitsrisiko
(Schulbeginn!) durch das zu erwartende vermehrte Verkehrsaufkommen muss durch mehr
Polizeipräsenz und technische Fahrzeugkontrollen minimiert werden.
Es ist äußerst befremdlich, dass ein großer Transportunternehmer trotz der durch die
Fahrverbotsaufhebung erhöhten Gefahren für Mensch und Umwelt diese Entscheidung „von
der ersten bis zur letzten Minute“ nutzen will, um sich so viel wie möglich an Mautkosten zu
ersparen. Auch hat der Verfassungsgerichtshof die unmittelbaren Folgen der Entscheidung
nicht abgewogen. Es ist auch äußerst verwunderlich, dass es bei der personellen und
finanziellen Knappheit der Justiz eine unerwartet rasche, für Mensch und Umwelt äußerst
belastende Entscheidung gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Kirchleitner für den Vorstand der BI Neumarkt 24. August 2025

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