Liebe Mitglieder!
Liebe Neumarkterinnen und Neumarkter!
Wie in unserem letzten Informationsschreiben angekündigt, hat am 27. Juli 2015 ein gemeinsamer Termin mit VertreterInnen der BIs Perchau, Mariahof, St. Marein und Neumarkt und Bürgermeister Josef Maier, Vizebürgermeisterin Elisabeth Edlinger, sowie dem Referenten für Verkehr, Mag. Harald Diechler, stattgefunden; Vizebürgermeister Müller hat sich entschuldigt. Der mehrstündige Meinungsaustausch fand in sehr angenehmer Atmosphäre statt.
Das vorrangige Thema war die Verkehrssituation und Initiativen zur Verkehrssicherheit. Dabei wurde u.a. die Errichtung einer dauernden
Radarstation, Maßnahmen wie Kreisverkehre und Straßenverengungen an den Ortseinfahrten zur Reduzierung der Geschwindigkeit u.v.m. diskutiert.
Ein erstes Ergebnis ist die Aufnahme des Tagesordnungspunkts Radarstation in die nächste Gemeinderatssitzung im September und die Bildung eines gemeinsamen Forums unter Mitarbeit eines Verkehrsplaners für mehr Sicherheit in den Ortsgebieten.
Und nun einige Ausführungen in eigener Sache:
- Wie Sie bereits diversen Medien entnehmen konnten, ist die BI Neumarkt als Umweltorganisation in das Projekt Windpark Kuchalm-Metnitztal involviert.
Der Grund dafür ist u.a., dass wir mit den Bürgerinitiativen Kärnten nicht nur gegen die Errichtung der S 37, sondern auch in anderen Bereichen zusammenarbeiten.
Die BI Neumarkt tritt nicht unbegründet gegen die Windkraft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf. Planung und Umsetzung eines Windparksmüssen unter Einhaltung der Gesetze abgehalten und der Bedarf erhoben werden. Der massive Eingriff in die Natur und die nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf Mensch und Tier dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Eine Umweltorganisation gem. § 19 Abs.7 UVP-G 2000 hat ausschließlich folgende Kompetenzen in einem UVP- Rechtsmittelverfahren:
Wird im UVP-Verfahren festgestellt, dass für ein Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, ist eine anerkannte Umweltorganisation berechtigt, einen Antrag auf Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften über die UVP-Pflichten an das Bundesverwaltungsgericht in Wien zu stellen.
Um eine einwandfreie Planung und eventuelle Umsetzung eines solchen Projekts unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, haben wir von unserem Status Gebrauch gemacht und wollen die vom Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel ausschöpfen. - Die einzelnen Bürgerinitiativen der zusammengelegten Orte der nunmehrigen Großgemeinde Neumarkt in Steiermark bleiben eigenständig. Die bereits von Anbeginn optimale Zusammenarbeit setzen wir noch intensiver fort und werden vermehrt in lokalen Angelegenheiten gemeinsam auftreten.
- Wie wir im letzten Schreiben aus dem Jahr 2014 mitgeteilt haben, wurde der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2014 ausgesetzt. Doch wie jeder Verein sind auch wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen und bedanken uns im Vorhinein für den Mitgliedsbeitrag oder einem Betrag Ihrer Wahl für das Jahr 2015.