Antragstellung Radarkontrolle Ortskern Neumarkt

An die

BH Murau  

8850 Murau

Bahnhofsviertel 7

Neumarkt, am 5-3-2016

Betreff:           Antrag auf Errichtung einer stationären Radaranlage gem. der Richtlinie

                          BMI EE2040/0120-II/2/d/2012

Sehr geehrte Damen und Herren!

                        Zum wiederholten Male fordern die BürgerInnen der betroffenen Gemeinden entlang der Strecke Scheifling – Dürnstein den Vollzug der Verordnung der BH Murau aus dem Jahr 2006 bzw. in abgeänderter Form aus dem Jahr 2012 gem. § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159 durch eine intensivierte Verkehrsüberwachung.

Von Seiten der zuständigen Behörden kommen immer dieselben Argumente: Personalnotstand, Zeitnotstand, Undurchführbarkeit wegen nicht bereit gestellter Anhaltezonen für die Kontrolle von LKWs; Sinnlosigkeit von Kontrollen, da sich die LKW- Fahrer bei Bekanntwerden einer Kontrolle sofort kurzschalten und abwarten, um erst nach  Ende der  Kontrolle wieder loszufahren; zu wenige Unfälle um entsprechende Maßnahmen rechtfertigen zu können; Sinnlosigkeit auch deshalb, weil nach Anzeigen die jeweiligen Verwaltungsgerichte die Sachen nicht verfolgen oder lächerlich niedrige Strafen verhängen, u.ä.. All diese Argumente zeugen von Desinteresse und einer uns nicht erklärbaren Machtlosigkeit der Behörden, oder ist es, wie so viele Menschen hier denken, eine bewusste Unterlassung, um bestimmte Kräfte nicht zu verärgern. Wir fragen uns, ob eine  Verordnung nur um der Verordnung Willen erlassen wird und nur zur Dekoration dient, um pro forma seitens der Behörde etwas getan zu haben.

                        Der Schwerverkehr auf der B 317 im fraglichen Abschnitt nach den aktuellen Verkehrszahlen, die uns freundlicherweise von der BH Murau zur Verfügung gestellt wurden,  von Jänner bis Mai 2014 trotz der geltenden Verordnung der BH Murau aus dem Jahr 2006 bzw. in abgeänderter Form aus dem Jahr 2012 gem. § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159. um über 11% zugenommen.

 Eine weitere untragbare Tatsache ist die Nichteinhaltung der PKW- und vor allem LKW-Lenker der üblichen Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet von Neumarkt in der Steiermark und der 30 km/h Beschränkung im Ortszentrum. Neumarkt in der Steiermark ist durch die Gemeindezusammenlegung  nunmehr das Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum für ca. 5000 EinwohnerInnen, die tagtäglich diesen Missstand zu spüren bekommen, der durch den ungehinderten Schwerverkehr, wie oben erwähnt, noch verschärft wird.

Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung vom Mai 2014 und auch nach Gesprächen mit der BH Murau wissen wir, dass es mehrere leere Radarkontrollstellen gibt, im Bezirk Murau sollen das inklusive Attrappen sechs Stück sein und, dass eine einzige Kamera für die Bezirke Murau und Murtal zu Verfügung steht. Um diesem Missstand auszugleichen haben die Behörden mobile Messungen angekündigt, diese wurden auch einige wenige Male durchgeführt, aber offensichtlich ohne spürbare Auswirkungen.

Aus all diesen genannten Gründen stellen die im Briefkopf genannten Bürgerinitiativen den

ANTRAG

Erhebungen im Sinne der  Richtlinie  BMI-EE2040/0120-II/2/d/2012 des 3-Stufenplans zur Errichtung einer  stationären Radaranlage mit dem Standort Ortskern von Neumarkt in Steiermark (30 Km/h) einzuleiten.

Neumarkt, am 5-3-2016

Wir ersuchen aus Evidenzgründen um Bestätigung des Eingangs dieses Antrages und um Benachrichtigung über den  Beginn der Erhebungen und die fortlaufenden Aktivitäten.

Mag. Ingrid Kirchleitner

Obfrau der BI Neumarkt in Stmk. und im Auftrag der Bürgerinitiativen Perchau, Kulm, Mariahof und St. Marein.

Ergeht nachrichtlich an die Landespolizeidirektion Steiermark (siehe Schreiben des BMI vom 07-01-2016).

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